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DBD Dynamische BauDaten

Brandschutz und BIM

Effiziente Brandschutzplanung mit BIM

veröffentlicht am 22.05.2023

Die sorgfältige Brandschutzplanung ist essenziell, um im Ernstfall Leben zu retten und Sachschäden zu minimieren. Deshalb spielt der bauliche Brandschutz bei der Abwicklung von Bauprojekten eine zentrale Rolle. Die Umsetzung der Richtlinien erfordert einen hohen Aufwand und kann daher insbesondere bei komplexen Projekten nur von Fachplanenden übernommen werden.

 

Die BIM-Technologie bietet hier eine innovative Unterstützung: Durch die Integration von Bauteilen mit Brandschutzfunktion in die Planungssoftware können gesetzliche Brandschutzvorschriften, Normen und technische Baubestimmungen erheblich einfacher umgesetzt werden. Damit wird die Brandschutzplanung effizienter, genauer und bindet gleichzeitig weniger Ressourcen. Dank BIM-basierter Prozesse sehen PlanerInnen in der digitalen Abbildung eines 3D-Modells auf Anhieb, welche Objekte brandschutztechnische Schwachstellen aufweisen und haben so die Möglichkeit, noch in der Planungsphase Korrekturen vorzunehmen.  

 

In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Brandschutzplanung mit BIM-Daten funktioniert und welche Vorteile DBD-BIM dabei bietet.



Ziele der Brandschutzplanung

Die Schutzziele der Brandschutzplanung sind gemäß §14 MBO (Musterbauordnung) folgendermaßen definiert:

»Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.«

 

Während die Brandentstehung durch bauliche Maßnahmen nur bedingt beeinflusst werden kann (man denke an heiße Oberflächen, offene Flammen oder gar Brandstiftung), kann hingegen die Brandausbreitung durch geeignete Schutzkonzepte wie raumabschließende Bauteile wirksam verhindert werden.

 

Für die Rettung von Menschen und Tieren sind insbesondere die erforderlichen Rettungs- und Fluchtwege innerhalb und außerhalb der baulichen Anlagen entscheidend. Durch frühzeitige Warnung, Beleuchtung und Kennzeichnung der Fluchtwege wird die Selbstrettung erleichtert. Für die Rettung von Personen mit eingeschränkter Mobilität können besondere Vorrichtungen erforderlich sein.

 

Das dritte Schutzziel, die wirksamen Löscharbeiten an Gebäuden, wird z. B. durch fest installierte Löschwasserleitungen oder Maßnahmen zur Entrauchung sichergestellt.

 

Weitere wichtige Schutzziele sind je nach Gebäudeart beispielsweise die Produktions- bzw. Arbeitsplatzsicherheit, die Lager- und Liefersicherheit, die Elektronik- und Datensicherheit sowie der Kunst- und Denkmalschutz. Diese individuellen Schutzziele müssen von den EigentümerInnen bzw. nutzenden Personen gesondert vereinbart werden.

Regelwerke & Normen für die Brandschutzplanung

Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz bei der Errichtung von Gebäuden sind in den jeweiligen Bauordnungen geregelt. So ist z.B. der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder die Installation von Brandmeldeanlagen gesetzlich geregelt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei wichtigsten allgemeinen Bauordnungen zum Brandschutz vor. Detaillierte Informationen zur Brandschutzplanung in den einzelnen Bundesländern finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO).

  • Was ist die MBO?

    Die MBO (»Musterbauordnung«) und ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die bundesweit als Grundlage für die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer dient. Sie enthält Vorschriften und Regelungen zum baulichen Brandschutz, zum Schall- und Erschütterungsschutz, zur Barrierefreiheit sowie weitere technische Anforderungen und Verfahrensvorschriften im Bauwesen. Ausgearbeitet von Sachverständigen der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau und Wohnungswesen zuständigen MinisterInnen und SenatorInnen (ARGEBAU), dient die MBO als Orientierung für die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen.


    In der MBO sowie in allen LBO werden die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden nach den Gebäudeklassen (GK) bemessen. Die Festlegung der GK ist abhängig von der Art, Höhe und Fläche des Gebäudes. Mit höherer Gebäudeklasse steigen in der Regel auch die Anforderungen an den Brandschutz.


    Die Anforderungen an die Brandschutzbauteile in DBD-BIM orientieren sich an der MBO §26, Teil 3, Abschnitt 4, in welchem das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, von Wänden sowie von Decken geregelt ist.

    Darin werden Baustoffe zum einen nach den Anforderungen in ihrem Brandverhalten in


    • nicht-brennbar (nb),
    • schwer entflammbar (se) und
    • normal entflammbar (ne)


    unterschieden.


    Die Verwendung von Baustoffen, die nicht mindestens normal entflammbar sind, ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden leicht entflammbare Baustoffe, die in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind.


    Zum anderen werden Baustoffe in ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden:


    • feuerbeständig (fb),
    • hochfeuerhemmend (hf) und
    • feuerhemmend (fh).


    Bei tragenden und aussteifenden Bauteilen bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit auf die Standsicherheit im Brandfall. Bei raumabschließenden Bauteilen bezieht sie sich auf den Widerstand gegen die Brandausbreitung.

    Zusätzlich werden Bauteile nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden:


    1. Bauteile aus nicht brennbaren Stoffen,
    2. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und die bei raumabschließenden Bauteilen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nicht brennbaren Baustoffen haben,
    3. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nicht brennbaren Baustoffen haben,
    4. Bauteile aus brennbaren Baustoffen.
  • Was regelt die MVV TB?

    MVV TB ist die Abkürzung für »Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen«. Sie regelt im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an Technische Baubestimmungen für bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen bzw. Einrichtungen. Jedes Bundesland hat eine eigene MVV TB, die diese Vorgaben weiter konkretisiert. Die aktuelle Fassung der MVV TB ist Ausgabe 2021/1.


    Die MVV TB gliedert sich in die vier Abschnitte A - D:


    1. Abschnitt A: Grundanforderungen für Bauwerke (z. B. Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz)
    2. Abschnitt B: Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu Teil A zu beachten sind
    3. Abschnitt C: Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen und für Bauarten
    4. Abschnitt D: Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen


    Im Kapitel A2, Brandschutz, werden die in der Musterbauordnung und den Muster-Sonderbauverordnungen enthaltenen brandschutztechnischen Anforderungen an bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen konkretisiert, insbesondere hinsichtlich des Brandverhaltens und der Feuerwiderstandsfähigkeit. Neben den allgemeinen Schutzzielen (siehe oben §14 MBO) für die Brandschutzplanung enthält die MVV TB in den Unterabschnitten weitere bauliche Bereiche:


    • Zugänglichkeit baulicher Anlagen
    • Brandverhalten und Feuerwiderstandsfähigkeit von Teilen baulicher Anlagen
    • Tragende und aussteifende Bauteile
    • Außen- und Trennwände
    • Brandwände und Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind
    • Decken und Dächer
    • Treppen und notwendige Treppenräume
    • Notwendige Flure und offene Gänge
    • Fahrschachtwände und Fahrschachttüren für Aufzüge
    • Installationsschächte und -kanäle, Systemböden sowie elektrische Betriebsräume
    • Anlagen und Bauprodukte der Technischen Gebäudeausrüstung
    • Bauliche Anlagen zur Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff
    • Garagen und Sonderbauten


    Die Brandschutzbestimmungen des Abschnitts A2 der MVV TB spiegeln sich auch in den Bauteilinformationen für DBD-BIM wider.


  • Normen DIN 4102 & DIN EN 13501

    Die Einteilung der Baustoffe und Bauprodukte nach ihrer Brennbarkeit bzw. Entflammbarkeit erfolgt in der Brandschutzklasse, auch Baustoffklasse genannt. In Deutschland ist das in der DIN 4102 »Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen« geregelt, auf europäischer Ebene gilt die DIN EN 13501 »Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten«. Sie beschreiben die Einstufung von Materialien und Bauteilen hinsichtlich ihres Brandverhaltens in sechs Klassen (A1, A2, B1, B2, B3 und F) und enthalten die Ergebnisse von Brandprüfungen an Baustoffen, Bauteilen und Bauarten.

    Beide Normen sind aktuell gültig, unterscheiden sich allerdings in ihrer Einteilung der Brandschutzklassen und sind daher nicht direkt vergleichbar.

BIM-Daten als Werkzeug für die Brandschutzplanung

Durch den Einsatz von BIM-Daten in der Brandschutzplanung arbeiten Bauherren, ArchitektInnen und Brandschutzplanende noch effizienter zusammen.

Im Unterschied zu herkömmlichen Modellen berücksichtigt die modellhafte Ansicht des Gebäudes in der BIM-basierten Planung bereits in der Planungsphase die Brandschutzanforderungen einzelner Bauteile.


Brandneu: Brandschutzbauteile in DBD-BIM

DBD-BIM bietet seit der Version 2023-04 in den Mustervorlagen Bauteile für den Brandschutz an, die einfach in das 3D-Modell integriert werden. So kann z.B. bei Wänden zwischen tragend, nicht tragend, raumabschließend, feuerhemmend, feuerbeständig oder Brandwand unterschieden werden. Weitere brandschutzrelevante Bauteile sind Wände, Stützen, Decken, Unterzüge/Balken/Träger, Dächer, Unterdecken, Fenster, Türen, Leitungen und Kabel.

Darüber hinaus ist die Eigenschaft Feuerwiderstandsklasse als Bestandteil der DIN BIM Cloud integriert und steht auch in der Katalogdatei der DIN SPEC 91400 zur Verfügung.


Knapp 900 Mustervorlagen, die sich nach MVV TB, MBO-Ausgabe 2022-11, DIN 4102-04 sowie und den europäischen Normen Eurocode Bemessung und Konstruktion Tragwerksbemessung für den Brandfall orientieren, können Sie mit DBD-BIM 2023-04 anwenden. Über den Schalter »Regeln der Technik« gelangen Sie direkt zum Baunormenlexikon mit den zugehörigen Regeln zum Thema Brandschutz.


So sind Sie mit den Brandschutzbauteilen von DBD-BIM bei der Brandschutzplanung auf der sicheren Seite - bei Fragen rund um die neuen Funktionen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!


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