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DBD Dynamische BauDaten

AGB - Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB der Dr. Schiller & Partner GmbH (S&P) – Dynamische BauDaten

Stand: Oktober 2019

Dr. Schiller & Partner GmbH
- Dynamische BauDaten -
Liebigstr. 3
01069 Dresden


Telefon 0351/ 4365960
Fax 0351/ 4365961
E-Mail dd@dbd.d

      1. Geltungsbereich
        1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Dr. Schiller & Partner GmbH (nachfolgend: S&P) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde) im Hinblick auf den in Ziffer 2 bestimmten Gegenstand ergänzend zu dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, darüber hinaus für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
        2. Widersprechende, abweichende oder ergänzenden allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn S&P stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn S&P in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Für den Fall, dass der Kunde diese AGB nicht gelten lassen will, hat er dies S&P vor Vertragsschluss schriftlich anzuzeigen.

      2. Gegenstand
        1. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Überlassung von Informationen, Inhalten, Datenbanken und Programmen als Desktopsoftware oder Onlinedienst (nachfolgend: Software) sowie deren Pflege.
        2. Software im Sinne dieser AGB sind insbesondere:

          1. Dynamische BauDaten: Dies sind Datenbanken mit Leistungsbeschreibungen, Baupreisen und Kalkulationsansätzen bestehend aus Softwaremodulen, den zugehörigen Wissensdatenbanken für entsprechende Leistungsbereiche des Bauwesens und Programmschnittstellen (API) für die Kommunikation mit Anwendungssoftware.

          2. Anwendungssoftware: Dies sind Computerprogramme, die der Bearbeitung von komplexeren Benutzeraufgaben dienen.

          3. Fachinformationen: Dies sind in Softwareprodukten verarbeitete, aufbereitete und geordnete Informationen zu Themen des Bauwesens.

      3. Angebote, Preisbildung
        1. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich Preisbindung, Liefer- und Zahlungsfristen schriftlich eingeschränkt werden.
        2. Maßgeblich sind die am Bestelltag geltenden Preislisten.
        3. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der zum maßgeblichen Zeitpunkt jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Versandkosten oder sonstige Kosten werden zusätzlich berechnet.

      4. Vertragsschluss
        1. Verträge gelten als zustande gekommen, wenn eine schriftliche oder eine Online-Bestellung/Beauftragung des Kunden durch eine separate Auftragsbestätigung von S&P schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse oder durch Zusendung der bestellten Software und/oder der Anmelde- und Freischaltinformationen angenommen wird.
        2. Mündliche, fernmündliche oder durch Vermittlung von Vertriebspartnern unterbreitete Angebote, Aufträge oder Zusagen sind freibleibend und werden erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch S&P verbindlich.
        3. Eilige und ungenau bezeichnete Aufträge werden nach unserem Gutdünken ausgeführt, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Rücknahme, Neulieferung oder Schadenersatz für den Kunden entsteht.

      5. Zugriff auf Desktopsoftware
        1. Der Versand von Installationsdateien und Freischaltinformationen für Desktopsoftware erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Für Verlust, Beschädigung und Verzug haftet S&P nicht.
        2. Lieferanschrift ist die vom Kunden benannte Adresse, im Zweifelsfall die Rechnungsanschrift des Kunden.

      6. Zugriff auf Onlinedienste
        1. Der Zugriff auf Onlinedienste erfolgt über das Internet. Anmeldung und Freischaltung erfolgen online.
        2. Die Übergabe der Anmeldeinformationen sowie die Kommunikation zum Vertrag erfolgen grundsätzlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, im Zweifelsfall in Textform an die Rechnungsanschrift des Kunden.

      7. Nutzungsrechte
        1. Der Kunde hat während der Laufzeit und im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software für sich und für die vertraglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden. Das Nutzungsrecht kann durch den Kunden nicht unterlizenziert werden.
        2. Die Nutzung der Software durch den Kunden darf nur in vereinbarter Weise und Umfang und im Rahmen der der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts erfolgen.
        3. Eine Vervielfältigung, auch zur Eigennutzung, sowie die Weitergabe der Software, auch von Teilelementen, an Dritte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit S&P. Eine Vervielfältigung ist im Sinne dieser AGB auch jede Form der Vermarktung oder Verbreitung der Software inclusive deren numerischer Codierung mit Beschreibungsmerkmalen und Ausprägungen sowie die Herstellung statischer Daten, die auf der Basis der Software erzeugt wurden.

          Ausgenommen ist die kostenlose Weitergabe der erzeugten Daten incl. DBD-Codierung im Zuge der projektbezogenen Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten.
        4. Dem Kunden ist der Einsatz der Software im ASP (Application Service Providing) oder SaaS (Software as a Service) nicht gestattet. Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit S&P.
        5. Der Kunde trifft wirksame Vorkehrungen, damit die Software und dazugehörige Unterlagen unbefugten Dritten nicht bekannt werden.

          Der Kunde ist weiter verpflichtet, einen Online-Zugang nur sachgerecht zu nutzen. Er wird insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten nicht missbräuchlich nutzen und den zum Schutz der Daten anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung tragen. Er wird S&P Hinweise auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich anzeigen.
        6. Die Software ist mit einem Lizenzschutz versehen. S&P ist berechtigt, für die Wiederherstellung eines Lizenzschutzes aus Gründen, die S&P nicht zu vertreten hat, eine Gebühr zu erheben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Wiederherstellung des Lizenzschutzes aus Gründen, die S&P nicht zu vertreten hat.
        7. Für dauerhaft überlassene Software auf DVDs oder die dauerhafte Softwareinstallation auf einem Desktop/Computer des Kunden gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

          Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare und zeitlich unbefristete Recht, die bestellte Software auf einem Einzelplatz zu installieren und zu nutzen. Die Nutzung der Software wird nur zum eigenen privaten oder beruflichen Gebrauch gestattet. Die Nutzung der Software durch mehr als einen Nutzer bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit S&P.

          Nur für DVD gilt: Nach der Installation der Software von DVD auf dem Rechner dient die DVD als Sicherungskopie. Die Erstellung weiterer Kopien ist unzulässig.

          Der Kunde darf die Software im Übrigen nur dann und soweit vervielfältigen, wie dies zu ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung erforderlich ist. Dies umfasst die Möglichkeit, den Inhalt der Software auf dem Bildschirm anzuschauen einschließlich der damit verbundenen Vervielfältigung. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen. Insbesondere ist es nicht erlaubt, die Software oder nach ihrem Umfang wesentliche Inhalte daraus auszudrucken und/oder solche Ausdrucke an Dritte weiterzugeben oder die Software oder einzelne Inhalte daraus ganz der oder teilweise ins Internet oder ein anderes Netzwerk einzustellen oder auf andere Weise Dritten oder gar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ausgenommen ist die kostenlose Weitergabe der erzeugten Daten incl. DBD-Codierung im Zuge der projektbezogenen Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten.

          Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Informationen, Inhalte, Datenbanken oder Programme der Software zu ändern, zu bearbeiten, zu übersetzen oder sonst wie umzuarbeiten. Die Software darf weder ganz noch in Teilen an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen oder weitergegeben werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht an der Software ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, es sei denn die Übertragung erfolgt durch Übergabe der DVD und Übergabe oder Vernichtung sämtlicher weiterer Datenträger, auf denen die Software gespeichert ist, und unter Aufgabe jeglicher weiteren eigenen Nutzung durch den Kunden.
        8. Bei zeitlich befristeter Nutzungsüberlassung von Software auf DVD oder zeitlich befristeter Softwareinstallation auf einem Desktop/Computer des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 7.1. bis 7.6. entsprechend. Zum Ende der Nutzungszeit ist jegliche weitere Nutzung der Software durch den Kunden verboten und der Kunde ist verpflichtet, die DVD und sämtliche weitere Datenträger, auf denen die Software gespeichert ist, an S&P herauszugeben sowie die Softwareinstallation auf allen Rechnern zu löschen.
        9. S&P behält sich vor, bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf sonstige Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen oder den Nutzer zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

      8. Nutzungsdauer
        1. Die Überlassung von Software erfolgt produktabhängig zeitlich unbefristet oder zeitlich befristet. Die Nutzungsdauer regelt der Vertrag.
        2. Die Nutzungsberechtigung der Software wird unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung gewährt.
        3. Bei Online-Diensten läuft der Vertrag nach Vertragsabschluss, vom Zeitpunkt der Freischaltung an gerechnet, grundsätzlich zunächst für ein Jahr. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.
        4. Bei Beendigung des Vertrages ist S&P berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software sofort zu sperren.

      9. Gewährleistung, Haftung
        1. Individualsoftware gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich beanstandet.
        2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Standardsoftware beginnt mit der Übergabe der Software an den Kunden.
        3. Dem Kunden ist bekannt, dass Fehler der Software nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden können.
        4. Treten während der Nutzungszeit Fehler am Produkt auf, ist der Kunde verpflichtet, diese schriftlich in nachvollziehbarer Form S&P mitzuteilen. S&P wird derartige Fehler innerhalb einer angemessenen Zeit beheben oder stattdessen dem Kunden eine gleichwertige, fehlerfreie Software-Version anbieten.

          Bei Onlinediensten erstreckt sich die Verantwortung von S&P hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Systeme im Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunktes. Bei Desktopsoftware erstreckt sich die Verantwortung von S&P nicht darauf, dass die Software mit der Hardware und /oder anderen Computerprogrammen des Kunden zusammenarbeitet.

          Gelingt es S&P nicht, den Fehler innerhalb von sechs Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder Minderung berechtigt.

          Stellt sich bei Prüfung heraus, dass ein Fehler nicht vorhanden ist oder auf unsachgemäßer Benutzung oder Manipulation der Software durch den Kunden beruht, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung und eventueller Fehlerbeseitigung.
        5. S&P übernimmt keine Gewährleistung bezüglich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Software erzielt werden können, bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Software erhaltenen Informationen oder dafür, dass die Qualität der im Zusammenhang mit der Software erhaltenen Informationen und Dienstleistungen den Erwartungen des Kunden entspricht.
        6. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung von S&P beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

          Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

          Der Schadenersatz für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

      10. Zahlungen
        1. Die Zahlungsverpflichtungen sind mit Rechnungslegung sofort, spätestens zum auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
        2. Ein eingeräumter Skontoabzug ist auf eine neue Rechnungsforderung nur zulässig, wenn alle älteren, fälligen Rechnungen bereits beglichen sind.
        3. Für Onlinedienste und bei zeitlich unbefristeter Nutzungsüberlassung von Software, die nicht auf einem Softwarekauf gründet, erfolgt die Rechnungslegung des Nutzungsentgeltes jeweils für ein Jahr im Voraus.
          1. Für das 1. Jahr der Nutzung wird dem Kunden durch S&P nach der Bestellung eine verbindliche Bestell/Auftragsbestätigung mit Ausweis des zu zahlenden Nutzungsentgeltbetrages übersandt. Nach dem Eingang der Zahlung unter Angabe der Bestellnummer erfolgen die Freischaltung und die Rechnungslegung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Im zweiten und jedem weiteren Vertragsjahr erfolgt die Rechnungslegung automatisch.
          2. S&P ist nach Ablauf eines jeden Vertragsjahres berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen. Dem Kunden steht im Falle der Erhöhung der Vergütung ein Sonderkündigungsrecht zu. Dem Kunden wird die Anpassung der Vergütung unter Hinweis auf sein Sonderkündigungsrecht sowie die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Termin der Preisanpassung zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, oder nicht fristgemäß, so wird der Vertrag unter Geltung der neuen Vergütung fortgesetzt.
        4. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist S&P berechtigt, das Nutzungsentgelt zum Zeitpunkt der Änderung des Steuersatzes entsprechend anzupassen.
        5. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Kosten i.H.v. von mindestens EUR 5 sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Falls S&P nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann S&P diesen vom Kunden ersetzt verlangen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden S&P Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist S&P berechtigt, die Nutzungsberechtigung zu sperren oder nur gegen Vorkasse einzuräumen

      11. Pflege und Hotline
        1. Wird mit oder nach der Überlassung von Software zusätzlich ein Pflegevertrag abgeschlossen, übernimmt S&P während der Vertragslaufzeit die Aktualisierung der Software.
        2. Die Pflege beginnt, wenn nicht anders vereinbart, zum Monatsersten des auf die Auslieferung der Software folgenden Monats. Sie läuft von da an für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich oder in Textform gekündigt wird.
        3. S&P liefert im Rahmen der Pflege pro Jahr mindestens ein Update mit aktualisierten Inhalten auf DVD. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür jährlich im Voraus die jeweilige Pflegegebühr zu bezahlen. Diese ist, abweichend von Ziffer 10.1. dieser AGB innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Abzug fällig. S&P kann die Auslieferung des Updates von der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung der Software und der Pflegegebühr durch den Kunden abhängig machen.
        4. Sollte S&P die zugesagte Leistung nicht erbringen, ist der Kunde berechtigt, die anteilige Jahresgebühr zurückzufordern oder den Pflegevertrag zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
        5. Ein Pflegevertrag berechtigt zur Nutzung des Telefon-Hotline-Services von S&P.

      12. Eigentumsvorbehalt und Rechtsvorbehalte
        1. Gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Fracht-, Liefer- und Versandkosten oder sonstiger Kosten das Eigentum von S&P.
        2. Für überlassene Software der Marken „DBD“, „DBD-Dynamische BauDaten“, „DBD KostenKalkül“ und „DBD BIM“ behält sich S&P alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor.
        3. STLB-Bau Dynamische BauDaten werden vom GAEB aufgestellt, vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) herausgegeben und von S&P datentechnisch umgesetzt.
        4. Jegliche Weiterveräußerung der Software wie auch die Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von S&P. Für dauerhaft überlassene Software auf DVD gelten ergänzend die Bestimmungen in Ziffer 7.7. letzter Satz dieser AGB.
        5. Bei einer Weiterveräußerung der Software und/oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Kunden an Dritte gemäß vorstehender Ziffer 12.4., ist der Kunde insbesondere verpflichtet, dem Dritten die Einhaltung der Urheberrechte, der Nutzungsrechte gemäß dieser AGB, sowie der produkt- bzw. softwarespezifischen Nutzungsbedingungen vertraglich aufzuerlegen.
        6. Im Falle der Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Kunden ist dieser oder der Insolvenzverwalter verpflichtet, alle Datenträger und Textmaterialien unverzüglich an S&P herauszugeben.

      13. Datenschutz
        1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass S&P im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten erhebt, speichert und verarbeitet.

          Im Falle einer Weiterveräußerung der Software und/oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten des Kunden an Dritte werden auch die personenbezogenen Daten des Dritten erhoben gespeichert und verarbeitet.

          Alle Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verarbeitet.
        2. Zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweist S&P auf seine Datenschutzerklärung unter folgendem Link: https://dbd.de/Company/PrivacyPolicy

      14. Änderungen der AGB
        1. S&P behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Der Kunde wird bei einem Onlinedienst im Rahmen des Anmeldevorgangs, alternativ und bei Nutzung von Desktopsoftware schriftlich oder in Textform über die Änderung der AGB unter Hinweis auf sein Sonderkündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung informiert. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung der AGB durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Kündigt der Kunde oder S&P nicht, oder nicht fristgemäß, so wird der Vertrag unter Geltung der geänderten AGB fortgesetzt.
        2. Die Möglichkeit der Änderung der AGB besteht aber nicht für Änderungen, die den Inhalt und Umfang der für den jeweiligen Kunden bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten zu dessen Nachteil einschränken, sowie nicht für die Einführung von neuen, bisher nicht in den AGB angelegten Verpflichtungen für den Kunden.

      15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
        1. Erfüllungsort für Desktopsoftware ist Dresden. Erfüllungsort für Onlinedienste ist der Standort des Servers von S&P.
        2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann i. S. des HGB oder gemäß § 38 ZPO gleichgestellt ist, Dresden. S&P ist berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
        3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

      16. Salvatorische Klausel
          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.


Produkt- bzw. softwarespezifische AGB & Nutzungsbedingungen

  • S&P Nutzungsbedingungen Offline DBD-Produkte Oktober 2019

    1. Gegenstand
    DBD-Produkte sind Software der Dr. Schiller & Partner GmbH (nachfolgend: S&P), insbesondere (a) Dynamische BauDaten, bestehend aus Softwaremodulen, den zugehörigen Wissensdatenbanken für entsprechende Leistungsbereiche des Bauwesens und Schnittstellen für die Kommunikation mit Softwareapplikationen und (b) Anwendungssoftware zur Bearbeitung von komplexeren Benutzeraufgaben mit Anwendung der Dynamischen BauDaten.
    2. Geltungsbereich
    Diese Bedingungen regeln die Nutzung des vom Kunden (nachfolgend: Nutzer) erworbenen DBD-Produkts.
    Die Nutzung der DBD-Produkte wird ausschließlich zu den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen sowie unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der S&P in der jeweils aktuellen Fassung (Link: https://dbd.de/agb) gewährt. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen S&P nicht ausdrücklich widerspricht.
    Die Nutzungsbedingungen gelten auch bei unentgeltlicher Überlassung oder Überlassung zur Ansicht und kostenlosen Nutzung einer Demoversion.
    3. Rechte
    Die DBD-Produkte sind urheberrechtlich geschützt. S&P räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, persönliches Recht, die DBD-Produkte auf einem Computer zu nutzen, ein. Die DBD-Produkte dürfen pro Nutzungsrecht nicht mehr als einmal in einem Arbeitsspeicher funktionsfähig vorhanden sein. Alle weiteren Rechte an den DBD-Produkten stehen allein S&P zu.
    Im Falle eines Vertrages über ein(e) Netzwerkversion/Mehrplatz-Nutzungsrecht ist der Nutzer berechtigt, die DBD-Produkte entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.
    Der Nutzer ist nicht berechtigt, die DBD-Produkte oder Teile davon zeitweilig (Vermietung, Verleih) Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen. Dritte sind nicht Mitarbeiter des Nutzers. Eine Übertragung auf Dauer ist nur zulässig, wenn alle Vervielfältigungsstücke auf der Festplatte gelöscht und alle Programmkopien mit übertragen werden.
    Dem Nutzer ist jede Übersetzung, Bearbeitung, Anordnung und andere Umgestaltung der Software untersagt. Das Übrige regeln unsere AGB.
    Test- oder Demo-Versionen der DBD-Produkte, die noch nicht freigeschaltet wurden, dürfen gleichzeitig auf mehreren Geräten getestet und in dieser Form auch weitergegeben werden.
    4. Haftung
    S&P haftet nicht dafür, dass die DBD-Produkte mit der Hardware und/oder anderen Computerprogrammen des Nutzers zusammenarbeitet.
    Die Auswahl, die Nutzung und der Einsatz der DBD-Produkte und des STLB-Bau fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Nutzers.
    Soweit Produkte von S&P über eine Programmschnittstelle (API) in Anwendungssoftware eingebunden werden, liegt dies im Verantwortungsbereich des Anbieters der Anwendungssoftware. S&P haftet weder für die fehlerfreie Datenübernahme noch für das Funktionieren der Programmschnittstelle.
    S&P haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der Texte, Preise und Kalkulationsansätze. Diese sind nur Hilfestellungen und Orientierungswerte, die von einer eigenverantwortlichen Anwendung nicht entbinden.
    Die S&P haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der errechneten Anpassungen (Erfahrungswerte), soweit deren Fehlerhaftigkeit nicht auf Programmierungsfehlern beruht. Die DBD-Produkte basieren auf dem im DBD-Produkt angegebenen Stand (Version) des STLB-Bau Dynamische BauDaten. Trotz aller Sorgfalt der Bearbeiter und S&P ist es nach dem Stande der Technik nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeitet. S&P übernimmt im Zusammenhang keine Beschaffenheitsgarantie im Rechtssinne.
    Aufgrund der individuellen Bedürfnisse eines jeden Anwenders entbinden die DBD-Produkte daher nicht von einer abschließenden Plausibilitätsprüfung der bereitgestellten Ergebnisse.
    S&P behält sich vor, die DBD-Produkte einschließlich ihrer Programmbestandteile und Wissensbanken zu aktualisieren und/oder zu erweitern. In diesem Falle wird S&P dem Nutzer auf Wunsch einen gesonderten Pflegevertrag anbieten.
    S&P haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Im Übrigen haftet S&P insgesamt bis zur Höhe der Einmalgebühr, des Kaufpreises des Programms, das Gegenstand des Anspruchs ist oder den Schaden verursacht hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen übernommener Beschaffenheitsgarantien beruhen, sowie für Personenschäden und Schäden durch Verletzungen der wesentlichen Vertragspflichten, Verzug oder Unmöglichkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
    5. Sonstige Bestimmungen
    Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der S&P in der jeweils aktuellen Fassung (Link: https://dbd.de/agb).
    6. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

  • S&P Nutzungsbedingungen Online DBD-Produkte Oktober 2019

    § 0: Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle zwischen der Dr. Schiller & Partner GmbH - Dynamische BauDaten - (im Folgenden S&P genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die zeitlich unbefristete Überlassung von Online-Fachinformationen und Online-Anwendungen an den Kunden – nachfolgend Nutzer genannt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der S&P in der jeweils aktuellen Fassung (Link: https://dbd.de/agb)
    Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen S&P nicht ausdrücklich widerspricht.
    § 1: Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt
    S&P stellt dem Nutzer den Online-Zugriff auf Online-Fachinformationen und Online-Anwendungen (im Folgenden Online-Produkte genannt) über das Internet zur Verfügung. Für die Dauer des Vertrages kann vom Nutzer auf diese Online-Produkte zu den genannten Bedingungen zugegriffen werden. Mit der Nutzung der Online-Produkte erfolgt nicht der Kauf der Inhalte. Übergabepunkt für die Daten ist der Anschluss des Servers von S&P an die öffentliche Datenleitung. Die Verantwortung von S&P für die Datenübertragung endet an diesem Punkt.
    § 2: Zugangsberechtigung
    Der Nutzer meldet sich bei S&P für das jeweilige Online-Produkt mit seinen vollständigen und korrekten Angaben an. Bei Mehrfachlizenzen ist für jeden Nebennutzer eine eigene persönliche Anmeldung erforderlich. Die Übertragung von Nutzernamen und Passwort an Dritte ist nicht zulässig.
    S&P hat bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden und/oder Zahlungsverzug das Recht, den Zugang zu Online-Produkten zu sperren.
    § 3: Technische Voraussetzungen
    S&P wird jeweils die dem technischen Stand genügende Version der Online-Produkte einsetzen. Der Nutzer wird die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Angebots auf eigene Kosten und eigenes Risiko schaffen. Um die Online-Produkte nutzen zu können, muss der Nutzer über einen aktuellen Internetbrowser mit aktiviertem JavaScript verfügen. Für den Zugang zu den Online-Produkten aus Anwendungssoftware ist das Vorhandensein einer Online-Schnittstelle (API) seitens der Anwendungssoftware erforderlich. S&P behält sich Änderungen der technischen Voraussetzungen vor. S&P wird sich bemühen, die technischen Änderungen gering zu halten.
    § 4: Rechte
    Die elektronischen Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes. Mit Vertragsschluss wird dem Nutzer für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den Online-Produkten eingeräumt.
    Bei Mehrbenutzerrechten kann der Nutzer einer vereinbarten Anzahl von angemeldeten Nebennutzern innerhalb seines Unternehmens den Zugang im Rahmen seines Nutzungsrechts ermöglichen.
    Der Nutzer darf ausschließlich zum eigenen, vorübergehenden, betriebsinternen Gebrauch die durch die Online-Produkte gelieferten Daten dauerhaft abspeichern und einzelne Papierkopien hiervon anfertigen. S&P behält sich vor, den Umfang und die Anzahl der Kopien und Ausdrucke in sachgerechter Weise zu beschränken. Soweit vom jeweiligen Online-Produkt unterstützt, ist die Bildung und Speicherung von Leistungsbeschreibungen mit Baupreisen für die eigene Nutzung sowie deren kostenlose Weitergabe im Zuge der bauprojektbezogenen Zusammenarbeit im Bauwesen gestattet. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Daten ganz oder teilweise, auf elektronischem Datenträger, per Datenfernübertragung oder als Papierkopien sowie das Einräumen von Zugängen für Dritte auf die abgespeicherten Daten oder das Einspeisen der Daten in ein lokales Retrievalsystem/Intranet nicht gestattet. Die gewerbliche Informationsvermittlung sowie jede Übersetzung, Bearbeitung, Anordnung und andere Umgestaltung ist untersagt.
    S&P behält sich vor, bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf sonstige Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen oder den Nutzer zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
    Der Nutzer kann in den Online-Produkten eigene Informationen bzw. Anmerkungen anlegen und speichern. Durch extra gekennzeichnete Optionen kann er Teile dieser Informationen freiwillig auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Der Nutzer kann auch die von den anderen Nutzern freigegebenen Informationen lesen. Für die Inhalte, die der Nutzer im Online-Produkt speichert, behält der Nutzer das Urheberrecht. Mit dem Einstellen von Informationen räumt der Nutzer S&P das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht ein, diese Informationen zusammen mit dem von ihm gewählten Benutzernamen uneingeschränkt zu nutzen.
    S&P ist insbesondere berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Informationen, soweit sie keine personenbezogenen Daten sind, in anonymisierter Form weiter zu verarbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht) sowie zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen. Zur Bearbeitung der vom Nutzer bereitgestellten Informationen ist S&P nur insoweit berechtigt, als dies aus redaktionellen Gründen erforderlich ist.
    Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat S&P das Recht, sämtliche vom Kunden auf dem System hinterlegte Daten zu löschen. S&P weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf weitere Speicherung der hinterlegten Daten besteht. Es ist damit Aufgabe des Kunden eine rechtzeitige Sicherung seiner Daten durchzuführen. Die für alle Nutzer freigegebenen Informationen verbleiben weiterhin im Online-Produkt.
    § 5: Pflichten des Nutzers
    Der Nutzer ist verpflichtet, den Online-Zugriff nur sachgerecht zu nutzen. Er wird insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten nicht missbräuchlich nutzen und den zum Schutz der Daten anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung tragen. Er wird S&P Hinweise auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich anzeigen. Der Nutzer versichert, über sämtliche Rechte an den von ihm übertragenen Informationen zu verfügen, insbesondere berechtigt zu sein, die vorstehend in § 4 aufgeführten Rechte an S&P übertragen zu können.
    S&P ist berechtigt, Informationen, die der Nutzer in die Online-Produkte eingestellt hat, zu sperren, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ein begründeter Verdacht besteht, dass gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen wurde. S&P behält sich das Recht vor, Informationen, die vom Nutzer in die Online-Produkte eingestellt werden, zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.
    Der Nutzer stellt S&P von allen Nachteilen frei, die S&P durch schuldhafte Vertragsverletzungen des Nutzers oder durch eine Inanspruchnahme durch Dritte wegen vertragswidriger Handlungen des Nutzers entstehen. Der Nutzer trägt die Endgerätekosten und die Fernmeldegebühren.
    § 6: Vertraulichkeit
    Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass unberechtigt Dritte nicht in den Besitz der Zugriffsberechtigung oder der von ihm oder den berechtigten Nebennutzern angefertigten Vervielfältigungsstücke gelangen oder sich unberechtigt Kenntnis vom Inhalt der Daten aus den Online-Produkten verschaffen.
    § 7: Nutzung
    S&P gestattet dem Nutzer im Rahmen einer kostenfreien Anmeldung, die Funktionen der Online-Produkte online zu testen. Hierbei ist der Funktionsumfang inhaltlich eingeschränkt. Möchte der Nutzer kostenpflichtige Inhalte und Funktionen nutzen, muss er diese bestellen.
    S&P gestattet dem Nutzer den Online-Zugriff auf diese kostenpflichtigen Inhalte und Funktionen nach Maßgabe der jeweils gültigen Entgeltregelung, die Bestandteil des Nutzungsvertrages ist. S&P ist berechtigt, die Nutzungsberechtigung bei grobem Missbrauch sofort zu entziehen.
    § 8: Nutzungsdauer
    Die Berechtigung zur Nutzung von kostenpflichtigen Inhalten wird nach Vertragsabschluss und Freischaltung zunächst für ein Jahr erteilt. Bei der für ein Jahr erteilten Nutzungsberechtigung wird diese automatisch für ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
    § 9: Nutzungsentgelt für kostenpflichtige Inhalte
    Die Abrechnung des Nutzungsentgeltes erfolgt jeweils für ein Jahr vom Tag der Freischaltung, d. h. des Rechnungsdatums an.
    Für das 1. Jahr der Nutzung wird dem Nutzer durch S&P nach der Bestellung eine verbindliche Bestellbestätigung mit Ausweis des zu zahlenden Nutzungsentgeltbetrages übersandt. Nach dem Eingang der Zahlung unter Angabe der Bestellnummer erfolgen die Freischaltung und die Rechnungslegung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Im darauffolgenden Vertragsjahr erfolgt die Rechnungslegung automatisch und die Rechnungsbeträge sind, falls nichts anderes auf den Rechnungen vermerkt ist, sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten von mindestens EUR 5 sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Falls S&P nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, kann S&P diesen vom Nutzer ersetzt verlangen.
    S&P ist nach Ablauf jeder Periode berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen. Hierzu wird ergänzend auf Ziffer 10.3.2. der AGB von S&P (Link: https://dbd.de/agb) verwiesen. Bei Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist S&P berechtigt, die Nutzungsentgelte zum Zeitpunkt der Änderung des Steuersatzes entsprechend anzupassen.
    Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug oder werden S&P Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Nutzers erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist S&P berechtigt, die Nutzungsberechtigung zu sperren oder nur gegen Vorkasse einzuräumen.
    § 10: Haftung
    Die Online-Fachinformationen und Online-Anwendungen von S&P wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewährleistung für fehlerfreie Daten sowie für das fehlerfreie Arbeiten der Online-Anwendungen kann nach dem Stand der Technik nicht übernommen werden.
    Soweit Online-Produkte von S&P über eine Online-Schnittstelle (API) in Anwendungssoftware eingebunden werden, liegt dies im Verantwortungsbereich des Anbieters der Anwendungssoftware. S&P haftet weder für die fehlerfreie Datenübernahme noch für das Funktionieren der Online-Schnittstelle.
    Der Nutzer ist durch die Verwendung der Online-Produkte nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht oder persönlichen Haftung entbunden. Obwohl alles getan wurde, um die enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt der Online-Bereitstellung aktuell und korrekt zu halten, kann keine Garantie für Fehlerfreiheit gegeben werden. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten der Online-Produkte haftet S&P nicht.
    S&P sichert weder ausdrücklich noch stillschweigend zu, dass die gelieferten Daten für irgendeinen Zweck geeignet sind, noch, dass sie in der Lage sind, eine bestimmte Funktion zu erfüllen, noch dass sie richtig oder auf dem neuesten Stand sind.
    S&P übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Zugriff auf das Netz. Während der Wartungen am System kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung des Systems kommen. S&P ist berechtigt, Wartungen am System vorzunehmen, die zur zeitweisen Nichtverfügbarkeit der Online-Produkte führen können. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art gegen S&P geltend zu machen, sofern Wartungsarbeiten oder Störungen in öffentlichen Leitungsnetzen zur Nichtverfügbarkeit der Online-Produkte führen.
    Schadenersatzansprüche des Nutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    Die vom Nutzer in die Online-Produkte selbst geschriebenen und abgespeicherten und für Dritte freigegebenen Informationen macht sich S&P nicht zu eigen, wird ihnen daher weder zustimmen noch gegen sie Stellung nehmen. Die Verantwortung für fremde Informationen liegt ausschließlich bei dem entsprechenden Nutzer, welcher diese Informationen in die Online-Produkte eingestellt hat. S&P haftet für diese nicht.
    § 11: Datenschutz
    Im Rahmen des Vertragsverhältnisses speichert und verarbeitet S&P nutzerbezogene Daten. Für sämtliche Informationen über die die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweist S&P auf seine gesonderte Datenschutzerklärung (Link: https://www.dbd.de/Company/PrivacyPolicy).
    § 12: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Standort des Servers von S&P. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Nutzer Kaufmann i.S. des HGB oder gemäß § 38 ZPO gleichgestellt ist, Dresden. S&P ist berechtigt, am Hauptsitz des Nutzers zu klagen.
    § 13: Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, sonstige Bestimmungen
    Aufgrund aktueller Gegebenheiten, wie z.B. einer Änderung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, wird S&P - falls nötig - diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen aktualisieren. Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der S&P in der jeweils aktuellen Fassung (Link: https://dbd.de/agb). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

  • AGB für die Nutzung von STLB-Bau und STLB-BauZ

    1. Geltungsbereich

    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge von DIN Deutsches Institut für Normung e. V. („Anbieter“) mit dem Kunden („Kunde“) über die Nutzung, Lieferung und Pflege von STLB-Bau, STLB‑BauZ, STLB-Bau Check sowie der GAEB  Ausschreibungsvorlage als Desktopsoftware (gemeinsam auch „Software“). Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann und insoweit Anwendung, soweit der Anbieter diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zustimmt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen ausführt. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für die Nutzung von Demoversionen sowie für künftige Leistungen im Zusammenhang mit Software zwischen dem Anbieter und dem Kunden, ohne dass hierfür ein erneuter Hinweis im Einzelfall erforderlich ist. Diese AGB sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Anbieter und dem Kunden.


    2. Lieferung

    Der Anbieter als Herausgeber der Arbeitsergebnisse des GAEB liefert STLB-Bau und STLB‑BauZ, bestehend aus elektronischen Daten und der von der Dr. Schiller & Partner GmbH entwickelten zugehörigen Betriebssoftware, als Desktopsoftware per Download. STLB-Bau und STLB-BauZ sind urheberrechtlich geschützt; der Missbrauch ist strafbar. Bei Abschluss eines Pflegevertrages für STLB-Bau erhält der Kunde nach der Erstlieferung entsprechend den Aktualisierungen des Daten- und Softwarestandes die jeweils aktuelle Version per Download.

    Zusammen mit STLB-Bau werden darüber hinaus die eigenständigen Programmlösungen STLB-Bau Check sowie die GAEB-Ausschreibungsvorlage ausgeliefert.


    3. Nutzungsumfang

    (1) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrags beschränkte Recht ein, die Software nach Maßgabe des Vertrages sowie dieser AGB zum eigenen Gebrauch im Rahmen seines Geschäftsbetriebs auf einem Einzelplatz zu nutzen. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Erstellung und Speicherung von Leistungs- oder Teilleistungsbeschreibungen, im Fall von STLB-BauZ die Erstellung und Speicherung von Rahmen-Leistungsverzeichnissen, für die eigene Nutzung oder die entgeltfreie Weitergabe im Zuge der projektbezogenen Zusammenarbeit im Bauwesen, soweit dies für das Projekt zwingend erforderlich ist. Die Nutzung in einem Netzwerk des Kunden oder auf mehreren Rechnern mit mehreren Mitarbeitern setzt einen gesondert zu vergütenden Vertrag über ein Mehrplatz-Nutzungsrecht bzw. eine Netzwerkversion voraus.

    (2) Das Nutzungsrecht des Kunden umfasst die Installation der Software sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software sowie das Speichern der Software in den Arbeitsspeicher zum Zwecke ihrer Ausführung. Darüber hinausgehende Rechte an der Software räumt der Anbieter dem Kunden nicht ein. Insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software oder nach ihrem Umfang wesentliche Inhalte daraus an Dritte weiterzugeben oder die Software oder einzelne Inhalte daraus ganz oder teilweise ins Internet einzustellen oder auf andere Weise Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dem Nutzer ist der Einsatz der Software in Form von ASP (Application Service Providing) oder SaaS (Software as a Service) nicht gestattet.

    (3) Die Software wird ausschließlich in maschinenlesbarer Form (object code) überlassen. Der Quellcode (source code) ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht mit ausgeliefert.

    (4) Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

    (5) Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten. Eine unerlaubte Nutzung der Software liegt auch dann vor, wenn diese im Namen oder auf Rechnung eines Dritten genutzt wird, der nicht der Vertragspartner ist. Dies gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Dritte dem Kunden ein Entgelt für die Nutzung bezahlt oder nicht.

    (6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software (einschließlich der auf dem System des Kunden zu installierenden Softwarekomponenten) vorzunehmen. Gesetzliche Rechte nach den §§ 69d und 69e UrhG bleiben hiervon unberührt. Zur Ausübung seiner Rechte gem. § 69e UrhG ist der Kunde erst berechtigt, wenn die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch den Anbieter innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht werden.


    4. Mitwirkungspflicht des Kunden

    (1) Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seine Arbeitnehmer und die sonstigen zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien über den vertragsgemäßen Umfang hinaus unzulässig ist.

    (2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für eine ausreichende Internetverbindung, um die Software herunterladen und nutzen zu können.

    (3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen bekannt sind.

    (4) Der Kunde ist verpflichtet, in ausreichend regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen, insbesondere wenn Probleme auftreten oder auf Anweisung des Anbieters.


    5. Gewährleistung und Haftung

    (1) Die Texte von STLB-Bau und STLB-BauZ sind das Ergebnis einer ehrenamtlichen, technisch-wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit, die nach den hierfür geltenden Grundsätzen (Satzung des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen [DVA], Arbeitsanleitung des Hauptausschusses GAEB im DVA) erarbeitet und gepflegt werden. Für diese Texte besteht nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung, dass sie inhaltlich und fachlich stimmig, sowie allgemein anerkannt sind. Maßgebend für die Praxis ist die Anwendung der einschlägigen Normen, Regelwerke, Richtlinien, Merkblätter, Verordnungen etc. in der jeweils gültigen Fassung, die bei der jeweiligen herausgebenden Institution erhältlich sind. Der Nutzer ist durch die Verwendung der Inhalte von STLB-Bau und STLB-BauZ nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht oder persönlichen Haftung entbunden.

    (2) Eine Gewährleistung für fehlerfreie Daten sowie für das fehlerfreie Arbeiten der Betriebssoftware kann nach dem Stand der Technik nicht übernommen werden. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Brauchbarkeit der Betriebssoftware zu dem vom Nutzer angestrebten Zweck und die Nutzbarkeit der Betriebssoftware mit anderen Programmlösungen.

    (3) Ein Sachmangel der Software kommt nur dann in Betracht, wenn die überlassene Software von zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikation reproduzierbar abweicht und der Kunde diese Abweichungen nachweisen kann.

    (4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

    (5) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften (a) bei vorsätzlicher und grobfahrlässiger Schadensverursachung; (b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und (d) in dem Umfang einer übernommenen Garantie.

    Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Zwecks des Vertrags ist und auf deren Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

    Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

    Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.


    6. Vertragsdauer und -beendigung

    (1) Soweit die Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen haben, erfolgt die Überlassung der Software zeitlich unbefristet. Pflegeverträge werden für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, falls der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird.

    (2) Die Bereitstellung von Pflegelieferungen erfolgt, sobald der Anbieter die Vergütung erhalten hat.

    (3) Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt davon unberührt.

    (4) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere diese AGB, verstößt;

    wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;

    sich der Kunde wiederholt mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung im Verzug befindet.

    (5) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich.

    (6) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


    7. Sonstige Bestimmungen

    (1) Der Abschluss, Änderungen und die Kündigung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gilt für diesen Vertrag das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

    (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle zusetzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

    (3) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vereinbart. Der Anbieter ist berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.


    Stand: Juli 2023